Die Geräte

Die Festlegung „neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)” ist eine echte Gummidefinition, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst beliebig ausgelegt werden kann.

Neben dem Internet sind damit alle denkbaren Übertragungsarten eingeschlossen. Geräte, die diese Übertragungsarten beherrschen und deshalb „Rundfunkempfang” ermöglichen (selbst wenn auch nur theoretisch), sind damit rundfunkgebührenpflichtig.

Übertragen auf einen Computer bedeutet dies:
Ein Computer ist ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, weil die theoretische Möglichkeit des Internetempfangs besteht. Es ist unerheblich, ob überhaupt ein Internetzugang vorhanden ist oder der jeweilige Rechner das aufgrund der Hard- und Softwareausstattung wirklich kann.

Diese Auslegung entspricht der Regelung für Radio- und Fernsehgeräte, bei denen bereits der Besitz (nicht das Eigentum!) und nicht erst der Betrieb gebührenpflichtig ist. Aber mit dieser Festlegung fallen neben den handelsüblichen Rechnern auch Gerätschaften wie internetfähige Mobiltelefone oder PDAs darunter.

Der Teilsatz „oder Aufzeichnung” (§ 1 Abs. 1 RGebStV) bietet weiteren Zündstoff, denn dies schließt auch an das Internet angebundene Systeme ein, die über keinerlei Vorrichtung zur Wiedergabe verfügen, also Serversysteme oder an das Internet angebundene Steuerungssysteme, die heutzutage in der Regel über ein ausgewachsenes Betriebssystem (Linux, Windows u.a.) verfügen. Selbst ein moderner Internet-Router mit genügend internem Speicherplatz kann streng genommen schon Inhalte aufzeichnen - und wäre damit nach RGebStV gebührenpflichtig.

Im Merkblatt zur PC-Gebühr der DIHK kann man den aktuellen Stand der Geräteeinordnung nachlesen. Allerdings sind in der Fassung vom Dezember 2006 einige Merkwürdigkeiten enthalten wie „PC, die Fernsehprogramme über Hochgeschwindigkeitsleitungen wie DSL oder VDSL oder über IPTV empfangen .. gelten als Fernsehgeräte”. Das würde in der Theorie quasi für alle aktuellen Rechner gelten.

Bei der GEZ ist zu diesem Thema auch eine Informationsseite verfügbar.

Die Gebühren